Ethikrichtlinien

ILA – Praktizierende verpflichten sich, 

ihr fachliches Wissen im Interesse und zum Nutzen ihrer Klientinnen und Klienten einzusetzen,

die persönliche Integrität ihrer Klientinnen und Klienten zu respektieren,

jeden Missbrauch ihrer eigenen Kompetenz zu unterlassen,

ein durch die Arbeit entstehendes, möglicherweise gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis nicht zum persönlichen Vorteil (d.h. in sexueller, wirtschaftlicher oder sozialer Hinsicht) zu missbrauchen. Dies gilt auch für den Fall, dass dies von Klientin oder Klient gewünscht wird,

zu Intervision, Supervision, ggf. Re- Therapie und Weiterbildung. Je intensiver gearbeitet wird, umso umfangreicher müssen diese die Qualität der Arbeit sichernden Unterstützungen wahrgenommen werden.

ILA – Praktizierende unterliegen der Schweigepflicht.

ILA – Praktizierende sind sich der Grenzen ihrer Kompetenz bewusst,

ggf. legen sie diese offen und verweisen auf andere Fachpersonen.

ILA – Praktizierende orientieren ihre Klientinnen und Klienten über

die Art der Methode und des Settings,

die finanziellen Bedingungen.